Urheberrecht






Rapidshare haftet für Rechtsverletzungen seiner User

 Wer Dritten ohne Zustimmung des Rechteinhabers dessen Werk über einen Online-Speicher-Link im Rahmen einer Downloadlink-Sammlung uneingeschränkt im Internet zur Verfügung stellt, verletzt Rechte des Urhebers. Ein Unterlassunganspruch kann gegen denjenigen geltend gemacht werden, der den Online-Speicher zur Verfügung stellt. […]

Vermieter haftet nicht für P2P-Urheberrechtsverletzung des Mieters

Wenn dem Vermieter nicht der Vorwurf der Täter- oder Teilnehmerschaft gemacht werden kann, haftet er nicht für eine von seinem Mieter begangene P2P-Rechtsverletzung. Die Vermutung, dass der Vermieter haftet, wenn die Rechtsverletzung von seinem Anschluss aus begangen worden ist, ist widerlegbar. […]

Beweislast in P2P-Fällen

Werden mehrere eigenständige Rechtsverletzungen begangen, so hat der Beklagte jede einzelne Verletzung bestreiten. Ist ein Werk von einer ermittelten IP-Adresse veröffentlicht worden, trifft den Inhaber des Anschlusses die Vermutung, für die Rechtsverletzung verantwortlich zu sein.  […]

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