Der Titel Fachanwalt PDF Drucken E-Mail

Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die über deutlich überdurchschnittliche praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse auf einem speziellen Rechtsgebiet verfügen.

Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen, wenn im Rahmen eines Antragsverfahrens entsprechende Nachweise über die fachliche Qualifikation erbracht worden sind.

Nachzuweisende Praxiserfahrung

Die besonderen praktischen Erfahrungen müssen im Rahme des Zulassungsverfahrens gegenüber der Rechtsanwaltskammer anhand umfangreicher Fallübersichten nachgewiesen werden. Bei den von uns abgedeckten Fachanwaltschaften müssen folgende Praxisnachweise erbracht werden:

  • Die Zulassung als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz setzt voraus, dass innerhalb von 3 Jahren 80 Fälle aus mindestens drei verschiedenen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes bearbeitet wurden. Mindestens 30 Fälle müssen rechtsförmliche, davon mindestens 15 gerichtliche Verfahren sein.
  • Die Zulassung als Fachanwalt für Versicherungsrecht setzt voraus, dass innerhalb von 3 Jahren 80 Fälle aus dem Bereich des Versicherungsrechts bearbeitet wurden, davon mindestens 10 gerichtliche Verfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens drei verschiedene Bereiche des Versicherungsrechts beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle.
  • Die Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht setzt voraus, dass innerhalb von 3 Jahren 100 Fälle aus dem Arbeitsrecht, davon mindestens 5 Fälle aus dem Bereich des kollektiven Arbeitsrecht und mindestens die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren.

Nachzuweisendes Spezialwissen

Die besonderen theoretischen Kenntnisse müssen dadurch nachgewiesen werden, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen.

 

Unsere Fachanwälte:

Fachanwältin für Versicherungsrecht - RAin Agata Joanna Wank
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz - RA Alexander Meyer
Fachanwalt für Arbeitsrecht - RA Alexander Meyer