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Unser Tätigkeitsspektrum reicht von der strategischen Beratung bei der Erstellung und Auswahl einer Marke über die vollständige Betreuung der Anmeldeverfahren bis
hin zur Kollisionsüberwachung. Selbstverständlich berücksichtigen wir über die reine Markenberatung hinaus auch andere Aspekte wie beispielsweise aus dem Wettbewerbsrecht und dem jeweils einschlägigen Produktrecht. Dies ist schon bei der Auswahl geeigneter Marken von erheblicher Bedeutung, aber auch bei der späteren Verteidigung und Durchsetzung von Markenrechten. Zu unseren Beratungsleistungen gehört auch Entwicklung praxisnaher Lösungen im Bereich der Vertragsgestaltung, insbesondere beim Aushandeln und Formulieren typischer Vereinbarungen wie Lizenzvertrag, Merchandisingvertrag, Abgrenzungsvereinbarung oder Koexistenzvereinbarungen.
Beratung und Vertretung bei Erhalt einer Abmahnung
Haben Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Markenrechtsverletzung erhalten? Wir betreuen und beraten Unternehmer und Verbraucher bei Erhalt einer Abmahnung.
Derartige Abmahnungen, mit der Aufforderung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sollten stets ernst genommen und nicht ignoriert werden. Wird auf eine Abmahnung nicht reagiert, können die durch eine nachfolgende einstweilige Verfügung oder ein Klageverfahren verursachten Kosten auch bei scheinbar geringfügigsten Verstößen extrem hoch werden. Um auf eine Abmahnung richtig reagieren zu können, ist es zunächst wichtig die von dem Anspruchssteller gesetzten Fristen zu beachten. Nur eine fristgerechte Reaktion verhindert, dass der Anspruchssteller gerichtliche Schritte mit möglichen negativen Kostenfolgen einleitet. Zudem kann ein Rechtsanwalt im Falle einer berechtigten Abmahnung, eine außergerichtliche Einigung herbeiführen, welche für den Abgemahnten stets kostengünstiger ist, als ein Rechtsstreit.
Andererseits ist die Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz das probate Mittel, um Dritte auf Markenrechtsverletzungen hinzuweisen und ein Unterlassen solcher Handlungen herbeizuführen.
Aufgrund der vielfältigen außergerichtlichen Reaktionsmöglichkeiten –sowohl bei der Erteilung als auch nach dem Erhalt einer Abmahnung – und wegen der prozessualen Besonderheiten des Markenrechts, sollte hier die Beratung nur durch spezialisierte Rechtsanwälte erfolgen. Wir können dies sicherstellen, da wir mit Herrn RA Meyer als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz über einen ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet des Markenrechts und Wettbewerbsrechts verfügen.
Die Marke als Marketinginstrument
Marken, Kennzeichen, Unternehmensbezeichnungen oder geographische Herkunftsangaben stellen für den Inhaber einen hohen Wert für die jeweils angebotenen Waren, Dienstleistungen oder die Unternehmensbezeichnung selbst dar.
Die Marke und ggf. die in ihr enthaltene Unterhmenskennzeichnung ist als Marketingleistung anzusehen. Marken und sonstige Kennzeichen dienen dazu, Waren und Dienstleistungen von denen der Mitbewerber zu unterscheiden. Die Marke gibt dem Inhaber nach Anmeldung und Eintragung das ausschließliche Recht der Nutzung. Dritten ist damit die Nutzung des geschützten Zeichens oder damit verwechselbarer Zeichen verboten. Daher ist eine entsprechende Markenstrategie für die erfolgreiche Darstellung einer Dienstleistung, einer Ware oder eines Unternehmens im Wettbewerb entscheidend.
Verfahren vor Behörden
Wir unterstützen und vertreten Sie bei Anmeldeverfahren und Eintragungsverfahren (Deutschland und EU), Verlängerung der Schutzdauer, Löschungsverfahren, Erinnerungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren und Anträge auf internationale Registrierung nach dem Madrider Markenabkommen (IR-Marke).
Außergerichtliche Anspruchsdurchsetzung
Die Anspruchsdurchsetzung und Abwehr markenrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, Abmahnungen, einstweiliger Rechtsschutz vor den Gerichten und Klageverfahren sind auch im Markenrecht unser tägliches Geschäft.
Auch bei markenrechtlichen Konflikten ist oft entscheidend, dass eine schnelle und praxisgerechte Lösung gefunden wird. Hierbei können wir Ihnen durch unsere Erfahrung und Fachwissen eine wertvolle Hilfe sein.
Im Markenlizenzvertragsrecht bieten wir Ihnen Beratung und Vertragsgestaltung zum Kauf/Verkauf oder Nutzungsrechteübertragung von Marken, Kennzeichen Unternehmensbezeichnungen oder Internetdomains sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen an.
Kosten
Markenrecherche, Markenanmeldung: Bei den Kosten sind Amtsgebühren und Rechtsanwaltsgebühren zu unterscheiden. Beachten Sie bitte, dass vor einer Markenanmeldung eine Markenrecherche (Identitätsrecherche/Ähnlichkeitsrecherche zu bereits existierenden Markenzeichen) unbedingt durchgeführt werden sollte. Umfang und Kosten einer Recherche können je nach anzumeldenen Markenzeichen (Wortmarke oder Bildmarke) verschieden sein. Wir arbeiten hier regelmäßig mit externen Dienstleistern zusammen.
Der Umfang der Rechtsanwaltsgebühren für die Anmeldung richtet sich nach der Anzahl der anzumeldenen Waren- und Dienstleistungsklassen und der Schwierigkeit der Angelegenheit. Die Rechtsanwaltsgebühren beinhalten folgende Tätigkeiten: Prüfung der Eintragungsfähigkeit der Marke, Fertigung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, Anmeldung der Marke bei dem zuständigen Markenamt, Korrespondenz mit dem jeweiligen Markenamt.
Gerne erstellen wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für die Gesamtkosten einer geplanten Markenanmeldung. Im allgemeinen entstehen etwa folgende Kosten bei der Anmeldung einer nationalen Marke für bis zu drei Waren-/Dienstleistungsklassen:
a) Markenrecherche (DE, EU, IR) Recherchekosten in Euro jeweils zzgl. 19% USt.: • Wortmarke/Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche: Ab 150,00 EUR • Bildmarke/Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche: Ab 300,00 EUR Anwaltliche Auswertung der Recherche: Ab 350,00 EUR
b) Markenanmeldung Deutschland Amtsgebühren des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) in Euro: • Anmeldegebühr inkl. drei Waren- und Dienstleistungsklassen: 300,00 EUR • Jede weitere Klasse: 100,00 EUR • Beschleunigungsantrag: 200,00 EUR
Rechtsanwaltsgebühren in Euro jeweils zzgl. 19% USt.: • Markenanmeldung Wortmarke: Ab 150,00 EUR • Markenanmeldung Bildmarke/Dreidimensionale Marke: Ab 150,00 EUR
c) Markenanmeldung Europäische Gemeinschaftsmarke Amtsgebühren des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) in Euro: • Anmeldegebühr inkl. drei Waren- und Dienstleistungsklassen: Ab 750,00 EUR • Eintragungsgebühr: 850,00 EUR • Für Anmelde- und Eintragungsgebühr jeweils für jede weitere Klasse: 150,00 EUR
Rechtsanwaltsgebühren in Euro jeweils zzgl. 19% USt.: • Markenanmeldung Wortmarke: Ab 500,00 EUR • Markenanmeldung Bildmarke: Ab 500,00 EUR
Markenanmeldung Internationale Marke (IR-Marke) Amts- und Rechtsanwaltsgebühren: Auf Anfrage
Markenüberwachung und Markenverwaltung Rechtsanwaltsgebühren: Auf Anfrage
Amtsverfahren: Widerspruchs- und Löschungsverfahren (DPMA/HABM) Amts- und Rechtsanwaltsgebühren: Auf Anfrage
Ansprechpartner: RA Alexander Meyer, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz |