Kompetenzen
Baurecht und Architektenrecht

Das Baurecht und Architektenrecht umfasst die Gesamtheit der für die Bebauung von Grundstücken gültigen Vorschriften.

Die Vorschriften können sowohl aus dem Privatrecht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) einschließlich dem Bereich der VOB als auch aus dem öffentlichen Recht kommen. Themenbeispiele für unsere Beratungstätigkeit in diesem Bereich sind: Bauvertragsrecht, Recht der Architekten und Ingenieure, VOB-Verträge, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Fragestellungen des öffentlichen Baurechts, Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

 

Ansprechpartner: RA Martin Rupp