Anwalt für Familienrecht

Als Anwalt für Familienrecht hat man mit vielen Fragen rund um Ehe und Partnerschaft zu tun.

Darüber hinaus geht es oft um die Bereiche Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.

Besondere Schwerpunkte in unserer Familienrechtlichen Beratung und Vertretung:

  • Beratung vor und nach der Eheschließung, insbesondere bei der Verfassung eines Ehevertrags. Entwurf von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften.
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • Regelungen zum elterlichen Umgangs- und Sorgerecht
  • Ehescheidung. Sogenannte Folgesachen, Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge u.a..
  • Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit Ehescheidungen. Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten bei Trennung und Scheidung von Unternehmerehepaaren.
  • Erbrechtliche Besonderheiten unter Ehegatten, Entwurf eines Ehevertrages mit Erbvertrag, steuergünstige Vermögensübertragungen unter Ehegatten und an Kinder
  • Beratung bei Adoption
  • Beratung zu Betreuung, Vormundschaft und Elternunterhalt

Ansprechpartner: RA Stefan Zipp

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Stefan Zipp

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