Gewerblicher Rechtsschutz

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Alexander Meyer

RA Alexander Meyer

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

  • Urheberrecht
  • Presse- und Medienrecht sowie Persönlichkeitsrechte
  • Wettbewerbsrecht
  • Marken- und  Kennzeichenrecht
  • IT-Recht und Datenschutzrecht

Thorsten Koerl

RA Thorsten Koerl

Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten:

  • Marken- und Kennzeichenrecht
  • Design- und Geschmacksmusterrecht
  • Lizenz- und Entwicklungsverträge (Patente, Marken, Designs, Software etc.)
  • Wettbewerbsrecht
  • Urheberrecht

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Rechtsanwalt Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - awb47
Zeuggasse 7
D-86150 Augsburg

Rechtsanwalt Thorsten Koerl
anwaltsbüro47 - awb47
Zeuggasse 7
D-86150 Augsburg

Phone: +49-821-3499550
Fax: +49-821-3499551
E-mail: kontakt@awb47.de

Was ist Gewerblicher Rechtsschutz?

Mit dem Begriff „Gewerblicher Rechtsschutz“ verbinden Viele keine oder eine falsche Vorstellung, daher zunächst eine Erklärung:

Der Gewerblicher Rechtsschutz umfasst alle Bereiche der gewerblichen Schutzrechte, also der Rechte, die im gewerblichen Bereich zum Schutz bzw. zur Monopolisierung von geistigen Leistungen entwickelt worden sind. Die Grenzen zu anderen Bereichen, etwa dem Presse- und Medienrecht und dem Urheberrecht sind dabei aber oft fließend.

  • Markenrecht

    Im Markenrecht sind die Markenanmeldung, die Abmahnung wegen Markenverletzung  und die Ähnlichkeitsrecherche wichtige Themen – Infos dazu hier
  • Foto- und Bildrecht

    Im Bildrecht sind die Urheberrecht des Fotografen, Persönlichkeitsrechte, Rechte an Bildinhalten, Veröffentlichungsrechte und Lizenzfragen sind hier die wichtigsten Themen
  • Kartellrecht

    Im Kartellrecht spielt der Belieferungsanspruch von Einzelhändlern und der Schutz vor dem Missbrauch marktbeherrschender Stellungen durch große Unternehmen eine große Rolle.
  • Wettbewerbsrecht

    Im Wettbewerbsrecht geht es meistens um die Abmahnung wegen wettbewerbswidrigem Verhalten durch Mitbewerber.
  • Internetrecht

    Internetrecht ist kein Rechtsbegrifft. Unter Internetrecht fallen die verschiedensten Themen, die im Internet eine große Rolle spielen. Einzelheiten finden Sie hier…
  • Patentrecht

    Das Patentrecht regelt die technischen Schutzrechte. Ein Patent  gewährt die ausschließliche Nutzungsbefugnis für eine technische Neuheit. Patente sind heute sehr schwer zu bekommen, da der Nachweis erbracht werden muss, dass das angemeldete Patent weltweit noch niemals bekannt war.
  • Gebrauchsmuster

    Gebrauchsmuster sind ebenfalls technische Schutzrechte. Sie werden auch als der „kleine Bruder des Patents“ bezeichnet.
  • Urheberrecht

    Auch das Urheberrecht zählt zu den gewerblichen Schutzrechten, denn es gewährt ein ausschließliches Nutzungsrecht für die geschaffenen Werke.
  • Medienrecht

    Persönlichkeitsrechte, z.B. das Recht am eigenen Bild, spielen in diesem Ressort ebenfalls eine große Rolle. Die Grenze zwischen gewerblichen Schuztrechten und dem Medienrecht, dem Internetrecht und dem Datenschutzrecht sind hier fließend.

Besonderheiten für den Rechtsanwalt im gewerblichen Rechtsschutz

Bei der anwaltlichen Tätigkeit erfordert der gewerbliche Rechtsschutz neben der Spezialisierung in den oben genannten Bereichen auch besondere prozess- und verfahrensrechtliche Kenntnisse. Die Auseinandersetzungen über gewerbliche Schutzrechte weisen zahlreiche Besonderheiten gegenüber dem gewöhnlichen zivilrechtlichen Verfahren auf.

Eine besondere Bedeutung kommt dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu (Einstweilige Verfügung, Arrest). Vor allem die außergerichtliche Geltendmachung von Schutzrechten im Wege der Abmahnung spielt in der Praxis eine große Rolle.

Auch wenn die anwaltliche Abmahnung aufgrund des exzessiven Missbrauchs durch die Musikindustrie und im Bereich des Internetrechts allgemein in Misskredit geraten ist, stellt sie doch bei den gewerblichen Schutzrechten das für alle Beteiligte zweckmäßigste Mittel zur Vermeidung eines kostenintensiven Rechtsstreits dar.

Dem Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes zugeordnet ist auch das ganze Thema der Lizensierung von Rechten. Die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten – in der Regel durch Lizenzvertrag – und die Gestaltung entsprechender Vereinbarungen, stellt eine wesentliche Tätigkeit im Gewerblichen Rechtsschutz dar.

Unsere Schwerpunkte – besondere Erfahrung im Gewerblichen Rechtsschutz

Unser Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, RA Alexander Meyer, vertritt seit vielen Jahren Unternehmen aus Deutschland und dem angelsächsischen Raum am Schnittpunkt zwischen Gewerblichen Rechtsschutz und Presserecht.

Zu unseren Mandanten gehören u.a. international tätige Bildagenturen, Werbeagenturen, Fotografen, Presseunternehmen und Designer.

Erfahrungen & Bewertungen zu anwaltsbüro47

Unsere Beiträge aus dem Ressort „Gewerblicher Rechtsschutz“: