Medienrecht PDF Drucken E-Mail

„Medienrecht“ ist als Oberbegriff zu verstehen und umfasst Teilgebiete des öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und des Strafrechts. Das Medienrecht versucht einerseits individuelle und zum anderen massenhafte bzw. universale Information und Kommunikation rechtlich zu regeln.

Es beinhaltet eine Komplexität an rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Aspekten, die es zu einem vielschichtigen Rechtsgebiet macht. Dabei ist es unerlässlich sehr genau und akribisch zu arbeiten und auch die Strukturen der Medienbranche zu kennen. Eine Beratung durch einen Fachanwalt ist daher auf dem Gebiet des Medienrechts sehr hilfreich.

Die klassischen Gegenstände des Medienrechts sind die Medienfreiheiten der Presse, des Rundfunks und des Films, aber auch die der neuen Medien wie Multimedia und Internet. Insbesondere soll das Medienrecht die rechtliche Nutzung und Nutzbarkeit medial übertragbarer Inhalte regeln und dabei das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützen. Dazu gehören insbesondere das Recht am eigenen Bild, Wort und Namen, der Schutz der Ehre und des geistigen Eigentums und das Recht am eigenen Unternehmen. Auch der Jugend- und Datenschutz in der digitalen Welt ist ein wichtiger Bereich des Medienrechts.

Wir kümmern uns um die Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber den Medien oder um ihr Recht als Teil der Medien. Wir beraten Sie gerne bei

 

  • unzulässigen Äußerungen in der Berichterstattung, Beleidigungen
  • Unterlassungsansprüchen, Schadensersatzforderungen oder Entschädigungsansprüchen
  • Berichtigung fehlerhafter Berichterstattung
  • Gegendarstellungen


Mit RA Alexander Meyer, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, haben wir einen kompetenten und spezialisierten Ansprechpartner für Sie.