Urheberrecht
Urheberrecht, Geschmacks- und Gebrauchsmuster PDF Drucken E-Mail

Ihre Rechte als Urheber werden von uns geschützt und verteidigt. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Vereinbarung und Verhandlung von Kooperations-, Lizenz- oder Know-how-Verträgen, damit Sie Ihre Leistungen als Künstler, Fotograf, Designer, Werbeagentur – eben als Urheber - anderen zur wirtschaftlichen Auswertung (oder -nutzung) überlassen können.

Ebenso sichern wir Ihre vertraglichen Rechte als Lizenznehmer, damit Sie Ihre Werke in der für Sie passenden Art und Weise verwerten können.

Designschutz: Geschmacksmusterrecht (DE, EU)
In einem engen Verhältnis zum Urheberrecht stehen die Geschmacks- und Gebrauchsmuster. Zu unseren Leistungen gehört hier die Beratung zu Schutzstrategien im Hinblick auf Muster und Modelle, nationale und europäische Anmeldung (Hinterlegung) von Mustern und Modellen bei den jeweiligen Ämtern (DE, EU), Beratung und Vertretung in allen Fragen des Geschmacksmusterrechts und des dazugehörigen Lizenzrechts, speziell in den Bereichen Textil- und Modedesign, Grafikdesign und Screendesign. Um Ihre kreativen Ideen wirkungsvoll zu schützen, unterstützen wir Sie bei der Verfolgung von Verletzungen Ihres Geschmacksmusters.

Ansprechpartner: RA Alexander Meyer, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz