Anwalt für Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt alle Kreativen ganz automatisch, ohne dass man das geschaffene Werk in irgend einem offiziellen Register eintragen oder anmelden muss. Einzige Voraussetzung dafür, dass der urheberrechtliche Schutz in Anspruch genommen werden kann ist die Verkörperung einer persönlichen geistigen Schöpfung in einem Werk. Es reicht also nicht, lediglich eine gute Idee oder einen sonstigen kreativen Geistesblitz zu haben – um sich auf den Schutz des Urheberrechts berufen zu können muss die Idee sich materialisiert haben.

Verkörperung der Idee für das Entstehen des Urheberrechts notwendig

Wenn eine ausreichende Umsetzung der Idee in eine konkrete Werkform vorliegt ist im Einzelfall nicht einfach zu entscheiden. Folgende Fälle bieten regelmäßig schwierige Abgrenzungsfragen:

  • Entwicklung von Layout-Vorlagen, z.B. für Zeitschriften
  • Entwicklung einer Corporate Identity
  • Sammlungen und Datenbanken
  • Konzepte und Vorlagen, die erst eine weitere Ausarbeitung vorsehen

Schutz Ihrer Urheberrechte

Ihre Rechte als Urheber werden von uns geschützt und verteidigt. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Vereinbarung und Verhandlung von Kooperations-, Lizenz- oder Know-how-Verträgen, damit Sie Ihre Leistungen als Künstler, Fotograf, Designer, Werbeagentur – eben als Urheber – anderen zur wirtschaftlichen Auswertung (oder -nutzung) überlassen können. Auch wenn nach deutschem Recht das Urheberrecht selbst nicht übertragen werden kann, so können doch nahezu alle Rechte zur wirtschaftlichen Auswertung des Urheberrechts übertragen werden.

Ebenso sichern wir Ihre vertraglichen Rechte als Lizenznehmer, damit Sie Ihre Werke in der für Sie passenden Art und Weise verwerten können.

Designschutz: Geschmacksmusterrecht (DE, EU)

In einem engen Verhältnis zum Urheberrecht stehen die Geschmacks- und Gebrauchsmuster. Zu unseren Leistungen gehört hier die Beratung zu Schutzstrategien im Hinblick auf Muster und Modelle, nationale und europäische Anmeldung (Hinterlegung) von Mustern und Modellen bei den jeweiligen Ämtern (DE, EU), Beratung und Vertretung in allen Fragen des Geschmacksmusterrechts und des dazugehörigen Lizenzrechts, speziell in den Bereichen Textil- und Modedesign, Grafikdesign und Screendesign. Um Ihre kreativen Ideen wirkungsvoll zu schützen, unterstützen wir Sie bei der Verfolgung von Verletzungen Ihres Geschmacksmusters.

Hier können Sie uns direkt eine Frage stellen:
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Alexander Meyer

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

  • Urheber- und Leistungsschutzrechte
  • Lizenzverträge
  • Verletzungsverfahren

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Weiterführende Informationen zum Urheberrecht finden Sie auf www.urheberrecht.de