|
Unlautere Geschäftspraktiken wie irreführende Werbungen, Behinderungen oder Markenverletzung, Kennzeichenverletzung und Domainverletzung sind
keine Seltenheit. Wir schützen Ihre Rechte außergerichtlich durch Abmahnung, Unterlassungserklärung oder Abgrenzungsvereinbarung; wenn nötig, schnell und effektiv auch gerichtlich per einstweiliger Verfügung. Während Sie sich auf Ihre Geschäftstätigkeit konzentrieren, recherchieren wir für Sie vorsorglich die von Ihnen gewünschten Marken und Firmierungen und lassen diese weltweit schützen. Gerne unterstützen wir Sie auch proaktiv, um Ihnen pragmatische und kreative Handlungsspielräume zur Realisierung Ihrer wirtschaftlichen Ziele zu eröffnen.
Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht
Haben Sie eine Abmahnung wegen angeblich wettbewerbswidrigem Verhalten erhalten? Wir betreuen und beraten Unternehmer und Verbraucher bei Erhalt einer Abmahnung. Derartige Abmahnungen, mit der Aufforderung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sollten stets ernst genommen ignoriert werden. Wird auf eine Abmahnung nicht reagiert, können die durch eine nachfolgende einstweilige Verfügung oder ein Klageverfahren verursachten Kosten auch bei scheinbar geringfügigsten Verstößen extrem hoch werden. Um auf eine Abmahnung richtig reagieren zu können, ist es zunächst wichtig die von dem Anspruchssteller gesetzten Fristen zu beachten. Nur eine fristgerechte Reaktion verhindert, dass der Anspruchssteller gerichtliche Schritte mit möglichen negativen Kostenfolgen einleitet. Zudem kann ein Rechtsanwalt im Falle einer berechtigten Abmahnung, eine außergerichtliche Einigung herbeiführen, welche für den Abgemahnten meist kostengünstiger ist, als ein Rechtsstreit.
Andererseits ist die Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz das probate Mittel, um Mitbewerber auf Wettbewerbsverstöße hinzuweisen und ein Unterlassen solcher Handlungen herbeizuführen.
Aufgrund der vielfältigen außergerichtlichen Reaktionsmöglichkeiten –sowohl bei der Erteilung als auch nach dem Erhalt einer Abmahnung – und wegen der prozessualen Besonderheiten des Wettbewerbsrechts, sollte hier die Beratung nur durch spezialisierte Rechtsanwälte erfolgen. Wir können dies sicherstellen, da wir mit Herrn RA Meyer als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz über einen ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts verfügen.
Ansprechpartner: RA Alexander Meyer, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
|