Äußerungsrecht
Haftung für fremde Beiträge PDF Drucken E-Mail

Werden in einer Zeitschrift fremde Beiträge veröffentlicht, stellt sich unter anderem die Frage nach der Haftung des Vertreibers für unzulässige Inhalte dieser Artikel. Konkret handelt es sich vorliegend um Persönlichkeitsverletzungen durch eine Berichterstattung über ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Dieser Bericht einer fremden Zeitung wurde unter der Rubrik „Presseschau“ in einer anderen Zeitung veröffentlicht. Eine Verbreiterhaftung für unzulässige Inhalte des fremden Artikels kann nur durch ausreichende Distanzierung von fraglichem Beitrag ausgeschlossen werden. Sie entfällt nur, wenn aus der gesamten Veröffentlichung deutlich wird, dass eine Vielzahl von fremden Meinungen zu einem Thema präsentiert wird. Kann jedoch kein Hinweis gefunden werden, dass der Artikel nicht ein eigener, sondern ein Zitat einer fremden Stellungnahme ist, haftet der Verbreiter der fremden Äußerungen auch für deren unzulässige Inhalte. Jedoch darf eine solche Verbreiterhaftung nicht uneingeschränkt angenommen werden. (BVerfG, Beschluss vom 25.06.2009 – Az. 1 BvR 134/03)