Äußerungsrecht
Identifizierender Bericht über Kleinkriminelle PDF Drucken E-Mail

Eine identifizierende Berichterstattung über Kleinkriminalität ist nur zulässig, wenn es sich zum einen um eine tagesaktuelle Verfehlung handelt und dazu noch um einen besonderes aufsehenerregenden  Fall mit besonderem öffentlichen Interesse. Liegt die Straftat jedoch bereits einige Zeit in der Vergangenheit zurück, besteht kein öffentliches Interesse mehr an einer identifizierenden Berichterstattung. Ist die Persönlichkeitsverletzung jedoch nicht schwerwiegend kann dann trotzdem keine Geldentschädigung wegen Verletzung der Persönlichkeit verlangt werden. Dies ist insbesondere dann abzulehnen, wenn der Bericht kein falsches Bild erzeugt und den Kleinkriminellen nicht der Lächerlichkeit preisgibt. (OLG Koblenz, Urteil vom 15.12.2009 – Az. 4 U 1546/08)