Äußerungsrecht
Abdruck der Zeugenaussage eines Kindes PDF Drucken E-Mail

In einem Buch, das sich mit Strafverfahren und Glaubwürdigkeit von Zeugen beschäftigt, druckte der herausgebende Verlag die Zeugenaussage eines minderjährigen Jungen ab, welcher angeblich sexuell missbraucht worden war. Der Abdruck der Zeugenaussage ist zwar grundsätzlich geeignet die Intimsphäre des Jungen zu verletzen, da das Kind zunächst unfreiwillig an die Öffentlichkeit gezerrt worden war. Jedoch überwiegt im konkreten Fall bei einer Abwägung der widerstreitenden Interessen das Interesse an einer öffentlichen Berichterstattung. Dies wurde an zwei wesentlichen Punkten festgemacht: Zum einen sind der Junge und seine Erziehungsberechtigten von sich aus vor die Presse getreten und das Buch enthält eben gerade nur die Aussagen zu gerade diesen Themen. Des Weiteren spielen die Aussagen des Jungen eine elementare Rolle bei der im Buch behandelten Frage der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen, die ohne den Abdruck der fraglichen Aussage nicht in ausreichender Form hätte behandelt werden können. (LG Hamburg, Urteil vom 09.10.2009 – Az. 324 O 943/08)