Äußerungsrecht
Zulässiger Erfahrungsbericht PDF Drucken E-Mail

Auf einer Online-Bewertungsplattform wurde ein kritischer Erfahrungsbericht eines Users über eine Online-Singlebörse veröffentlicht. Gegen diesen Beitrag auf der Plattform hat der betroffene Betreiber der Single-Börse weder einen Anspruch auf Unterlassung noch einen Löschungsanspruch. Insbesondere muss der Betreiber der Singlebörse nachweisen, ob und inwieweit dieser Erfahrungsbericht seine Kreditwürdigkeit beeinträchtigt, also er muss Beweis darüber erbringen, dass sich aufgrund dieser Veröffentlichung keine neuen Mitglieder mehr auf seiner Seite angemeldet und registriert haben. Ans sich ist nämlich ein solcher Erfahrungsbericht, solange er die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik nicht überschreitet, nicht rechtswidrig. Alle Aussagen sind grundsätzlich von der Meinungsfreiheit geschützt. Dazu zählen auch die getätigten Mutmaßungen. Auch solche Äußerungen sind zulässig, insbesondere wenn sie durch Worte wie „scheinbar“ eindeutig als Vermutungen gekennzeichnet sind. (OLG Nürnberg, Urteil vom 15.04.2010 – Az. 3 U 2135/09)