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Keine Ehrverletzung Herr Wowereit |
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„Wowi will im Haushalt mehr Geld für Dienstreisen.“ Gegen diese Aussage in der Presse wehrte sich der Oberbürgermeister von Berlin und war der Ansicht, diese Aussage sei eine ehrrührige Tatsachenbehauptung.
Das Gericht teilte diese Auffassung nicht. Die Aussage ist in keiner Weise dazu geeignet den Oberbürgermeister in seiner amtlichen Funktion in gravierender Weise in seiner Ehre zu verletzen. Inhaltlich ist nämlich die schwierige finanzielle Situation der Stadt Berlin thematisiert, die ein besonderes öffentliches Interesse weckt. Auch hat der Kläger als öffentliche Behörde selbst die Möglichkeit seinerseits eine Darstellung zu veröffentlichen, die die fragliche Aussage klarstellt. Insbesondere muss aber berücksichtigt werden, dass bereits von Seiten der Presse eine Richtigstellung veröffentlicht wurde, die gerade dafür gesorgt hat, dass die Aussage in der Öffentlichkeit in korrekter Weise wahrgenommen wird. (KG Berlin, Beschluss vom 12.01.2010 – Az. 9 W 259/09) |