Äußerungsrecht
Her mit den Infos, Herr Minister! PDF Drucken E-Mail

Das Magazin Focus verlangte von dem Ministerium für Kultur, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg Angaben über Schuldaten, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Schulen im Land. Diese Daten wurden zunächst nicht herausgegeben, so dass nun der Focus gegen das Land vor Gericht zog um einen presserechtlichen Auskunftsanspruch dahingehend zu realisieren. Das Land befürchtete bei Herausgabe dieser „schulscharfen“ Informationen ein Schulranking, wogegen gewichtige öffentliche und auch private Interessen sprechen würden. Das Verwaltungsgericht folgte dieser Ansicht nicht, sondern bejahte den Auskunftsanspruch. Es folgte den Einwänden des Focus: Der presserechtlich gewährleistete Informationsanspruch wäre geradezu entwertet, wenn die Behörde mit den von ihr genannten Einwänden selbst entscheiden könne, welche Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt würden und welche nicht. Es sind daher die durchschnittlichen Abiturnoten, die Durchfallquoten und die Quoten derer, die ohne Abschluss die Schule verlassen für jede Schule im Land an den Focus weiterzugeben. (VG Stuttgart, Urteil vom 22.04.2010 – Az. 1 K 943/09 und 1 K 2275/09)