Äußerungsrecht
Wenig Schutz – selbst Schuld! PDF Drucken E-Mail

Eine bekannte Deutsche Schauspielerin – insbesondere Tatort-Kommissarin – muss einen Zeitungsbericht in einer Zeitung dulden, der einen heftigen Streit mit ihrem Lebensgefährten und dessen Eskalation beschreibt. Diese Dinge gehören zwar der schützenswerten Privatsphäre an, die Schauspielerin muss jedoch Einschränkungen bezüglich des Schutzes ihrer Privatsphäre hinnehmen. Zum einen handelt es sich um ein prominentes Paar, das im Interesse der Öffentlichkeit steht. Der Hauptgrund des eingeschränkten Schutzes resultiert jedoch aus der Interviewfreude der Betroffenen in der Vergangenheit. Sowohl während der Beziehung als auch nach der Trennung wandte sich die Schauspielerin in größtem Maße an die Presse und berichtete insbesondere ausführlich und offen über private und intime Details. Werden aus Initiative der Zeitung über private Situationen weiterhin berichtet, kann die Schauspielerin dagegen nicht mehr vollumfänglich vorgehen. Diesen Schutz hat sie sich selbst genommen. (KG Berlin, Urteil vom 19.03.2010 – Az. 9 U 163/09)