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Bericht über Rechtsanwalt |
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In einem Online-Bericht wurde über einen Medienanwalt und dessen berufliche Tätigkeit, insbesondere über seine geführten Gerichtsverfahren, berichtet. Diese Berichte enthielten unter anderem auch kritische Passagen.
Dabei wurde dem Anwalt insbesondere vorgeworfen durch "Mimosenhaftigkeit" Prozesse verlieren zu lassen und die Mandanten dann mit hohen Kosten abzumahnen, obwohl es anderer professionelle Wege gibt. Grundsätzlich steht es jedem zu selbst zu entscheiden, welcher Öffentlichkeit man vorgestellt wird. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings Ausnahmen: Einschränkungen hinsichtlich dieses Bestimmungsrechts ergeben sich vor allem daraus, dass der Anwalt in einem Bereich auftrete, an dem auch andere Menschen teilhaben. Gerichtsverhandlungen sind nämlich grundsätzlich öffentlich, so dass sich die daran teilnehmenden Personen den Berichten und auch der Kritik an ihrem Verhalten stellen müssen. Äußerungen in diesem Bereich sind dann solange zulässig als sie die Schwelle zur unzulässigen Schmähkritik nicht überschreiten. (AG Charlottenburg, Urtreil vom 01.07.2010 - Az.: 239 C 281/09) |