Äußerungsrecht
"Neger" ist verletzend PDF Drucken E-Mail

"Die Wohnung wird nicht an einen Neger...äh SChwarzafrikaner oder Türken vermietet. Mit dieser Aussage äußerten sich Mitarbeiter einer Wohnungsverwaltung gegenüber einem Mietinteressenten schwarzafrikanischer Herunft. Diese Aussage ist diskriminierend und verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der potentiellen Mieter. Die Zurückweisung, die aufgrund der Herkunft und der Hautfarbe geäußert worden sei, sei diskriminierend sowie ehrverletzend und ein Angriff auf die Menschenwürde des Paares, so das Gericht. Dazu wurde den Mietinteressenten keine Möglichkeit gegeben die Wohnung auch nur anzuschauen. Das in Verbindung mit der Aussage "Neger" ist eine Ausgrenzung und Stigmatisierung. Das geschilderte Verhalten der WOhnungsverwaltung führt zu einer Schadensersatzpflicht gegenüber dem Paar auf Erstattung der Fahrtkosten. Des Weiteren hat das Paar Anspruch auf Schmerzensgeld wegen der Persönlichkeitsverletzung. (OLG Köln, Urteil vom 19.01.2010 - Az.: 24 U 51/09)