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Der "Murks des Monats" kann gekürt werden, ohne dass Schadensersatzanspürche zu befürchten sind. So geschehen in einem redaktionellen Beitrag einer Zeitung, der sich mit zweifelhaften Erfindungen im Bereich der Kfz-Branche beschäftigte
und kritisch über diese Erfindungen berichtete. Ein luftgefülltes Rückstellkissen, welches unter das Gaspedal geklemmt werden sollte um ein maßvolles Gasgeben zu sichern und damit den Treibstoffverbrauch zu reduzieren, wurde dabei auch unter die Lupe genommen und dann vernichtend als "Murks des Monats" eingestuft. Dagegen wollte sich der Hersteller dieses Kissens wehren und klagte. Allerdings beleuchtet der fragliche Artikel überwiegend den Sicherheitsaspekt des streitgegenständlichen Produkts und dies in einer objektiven und technischen Art und Weise. Die scharf formulierte Kritik muss der Hersteller hinnehmen. Der Artikel zeigt nämlich nach einer Gesamtschau keinerlei Anzeichen, den Verbraucher in seiner Kaufentscheidung maßgbelich beeinflussen zu wollen. Er dienst daher lediglich der Information und Meinungsbildung der Leser. Die Auszeichnung "Murks des Monats" muss daher hingenommen werden, Schadensersatzansprüche sind abzulehnen. (OLG Hamm, Urteil vom 11.05.2010 - Az.: I-4 U 14/10) |