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Bericht über Krankheitsfolgen |
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In einem Zeitungsbericht wurde ausführlich über die Krankheit, die Operation und das künstliche Koma einer bekannten Sportreporterin berichtet. Insbesondere wurden die Folge der durch die Krankheit bedingten Behandlungen detailreich beschrieben.
Die Reporterin solle nach Ansicht der Zeitung hilflos sein, nicht sprechen können und nicht selbständig sitzen und des Weiteren habe es einen Zwischefall gegeben, bei dem Verwandte sie auf dem Boden liegend vorfanden. Diese Berichterstattung veletzt die Klägerin massiv in ihren Persönlichkeitsrechten, da die Sportreporterin als gebrächlich und hilflos dargestellt wird. Insbesondere durch die detailreiche Beschreibung wird die Betroffene in einer peinlichen und indiskreten Art und Weise einem öffentlichen Publikum vorgeführt. Eine Bloßstellung in derartig prvaten Situationen entbehrt jedliche Rechtfertigung. Auch die Tatsache, dass die Zeitung "gute Absichten" hatte und nur das Mitleid seiner Leser wecken wollte, kann nicht dazu führen, dass eine Geldersatzpflicht abgelehnt wird. Der Zweck heiligt nunmal nicht die Mittel. Ein Betrag von 25.000€ ist zu zahlen. (OLG Hamburg, Urteil vom 06.07.2010 - Az.: 7 U 6/10) |