Äußerungsrecht
Gerichtsverfahren online PDF Drucken E-Mail

Die Berichtertsattung im Intenret über verschiedene Gerichtsverfahren unter Nennung des Aktenzeichens und einer kurzen Beschreibung des Inhalts ist zulässig. Diese Frage hatte das LG Köln zu entscheiden nachdem ein in Deutschland bekannter Medienanwalt auf Unterlassung klagte, weil eben gerade über die von ihm geführten Verfahren in der Weise auf einer Internetseite berichtet wurde. Er sah sein allgemeinens Persönlichekitsrecht durch die Berichterstattung verletzt. Die Richter jedoch waren anderer Ansicht. Die Aufzählung der Gerichtsverfahren unter Nennung der jeweiligen Aktenzeichen sind nämlich wahre Tatsachenbehauptungen, über die zulässigerweise berichtet werden darf. Diese tragen nämlich zur öffentlichen Meinungsbildung bei und stehen daher unter dem Schutz der Meinungsfreiheit, so die Richter. Des Weiteren ist auch eindeutig das Ziel, die öffentliche Diskussion über die Rechtsprechung bezüglich Pressesachen anzuregen, vordergründig. Ein Persönlichkeitsschaden, die Stigmatisierung oder Ausgrenzung des Betroffenen, so dass die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden müsste, sahen die Richter nicht. Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass es sich ausschließlich um öffentliche Verfahren handelt. (LG Köln, Urteil vom 13.10.2010 - Az.: 28 O 300/10)