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Zulässigkeit von Stiftung-Waren-Tests |
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Sind Warentests einer Stiftung und deren Veröffentlichung zulässig? Grundsätzlich ja!
Allerdings müssen fragliche Tests nach einer neutralen und wissenschaftlichen Methode durchgeführt worden sein. Derartige Tests dienen nämlich dazu den Verbraucher über die getesteten Produkte aufzuklären, ihn über mögliche Risiken zu informieren und führen somit zu einer gewissen Markttransparenz. Lediglich unter bestimmten Umständen sind solche Warentests verboten. Werden sie insbesondere lediglich zu Wettbewerbszwecken durchgeführt oder erfolgen sie nicht neutral, sachlich und objektiv sondern enthalten einseitige Werturteile, sind Waren-Tests unzulässig. Erfüllen sie jedoch die genannten Voraussetzungen und enthalten kein den Tatsachen widersprechendes Ergebnis dürfen sie sowohl durchgeführt als auch veröffentlicht werden. (LG Berlin, Urteil vom 28.04.2009 - Az. 27 O 1281/08) |