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Rechtmäßiger Pressebericht bei Doping-Verdacht |
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Wenn eine unter Doping-Verdacht stehende Sportlerin ein bezahltes Gutachten auf einer Konferenz vorstellt, darf in der Presse insbesondere in einer Zeitung darüber berichtet werden.
Im zugrundeliegenden Sachverhalt verklagte eine Eisschnellläuferin eine Journalistin, die über sie und ihr in Auftrag gegebenes Gutachten in einer Zeitung berichtete. Bei der Eisschnellläuferin wurden erhöhte Blutwerte festgestellt, so dass sie unter Doping-Verdacht stand. Auf eine Pressekonferenz stellte sie ein eigenes Gutachten vor, nach dem die erhöhten Werte eine natürliche, genetische Ursache haben. Als die Journalistin über dieses Gutachten berichtete und betonte, dass es von der Klägerin bezahlt wurde, begehrte die Eisschnellläuferin Unterlassung, da sie sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Das Landgericht Berlin wies die Klage zurück, da es keine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts feststellen konnte. Insbesondere in Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit stellen die Äußerungen der Journalistin keine Schmähkritik oder wahrheitswidrigen Behauptungen dar. Der Leser des Artikels kann sich seine eigene Meinung über den Sachverhalt bilden, auch wenn er auf die zweifelhafte Glaubwürdigkeit des Gutachtens hingewiesen wird. (Landgericht Berlin, Urteil vom 26.10.10 - 27 O 577/10) |