Äußerungsrecht
Akteneinsicht während Ermittlungsverfahren PDF Drucken E-Mail

Ein Journalist beantragte Akteneinsicht wegen eines Untersuchungsausschusses und einem Enteignungsverfahren, in die eine Bank sowie die öffentliche Hand verwickelt waren. Aufgrund des großen Aktualitätsbezugs sollte dies mittels einstweiliger Anordnung geschehen. Allerdings wurde festgestellt, dass ein Bekanntwerden der Informationen eventuell nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens haben könnte. Gerade wenn eine solche Verfahrensbeeinträchtigung möglich erscheint, auch wenn sie nur möglich erscheint, ist ein Anspruch auf Akteneinsicht zu verneinen. Dies ist ein Ausschlussgrund zum Zweck und Schutz der Rechtspflege und Rechtsdurchsetzung. Der Zugang zu solchen Informationen ist somit für die Dauer des Ermittlungsverfahrens in der Regel ausgeschlossen. (VG Frankfurt a. M., Beschluss vom 28.07.2009 – Az. 7 L 1553/09.F)