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Bericht über Harz-IV-Empfänger nicht ehrenrührig |
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In einem Bericht über die „Berliner Tafel für Tiere“ wurde veröffentlicht, dass die Personen, die als Beispiele genannt wurden, möglicherweise stattliche Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen,
also Harz-IV-Empfänger sind. Der Bericht enthielt dabei auch die bildliche Darstellung der fraglichen Personen. Diese Berichterstattung berührt zwar die Privatsphäre der Betroffenen, kann aber keineswegs als schwere Persönlichkeitsverletzung eingestuft werden. Es ist anzunehmen, dass es vielleicht für die Betroffenen subjektiv als unangenehm empfunden wird als Harz-IV-Empfänger geoutet zu werden, allerdings ist diese Information nicht geeignet den Betroffenen in der Öffentlichkeit lächerlich zu machen oder in irgendeiner Weise herabzuwürdigen, noch kann sie als ehrenrührig angesehen werden. Schmerzensgeld aufgrund der Tatsache, dass durch einem Bericht der Eindruck entsteht die fragliche Person würde Harz-IV empfangen, kann nicht beansprucht werden. (LG Berlin, Urteil vom 11.06.2009 – Az. 27 O 103/09) |