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Leserbrief eines Apothekers |
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In einem Leserbrief äußert sich ein Apotheker in einer Apotheker-Zeitung abwertend über ein ausländisches Pharma-Unternehmen und dessen Zusammenarbeit mit deutschen Krankenkassen.
Dabei will er von seinen eigenen Erfahrungen mit Medikamentenlieferungen und dem finanziellen Risiken im Zusammenhang mit fraglichem Pharma-Unternehmen berichten. Gesundheitspolitische Aussagen innerhalb des Leserbriefs müssen dabei subjektiv eingestuft werden und unterfallen deshalb dem Schutzbereich der Meinungsäußerung. Auch wenn der Apotheker sich teilweise abwertend, sarkastisch und spöttisch über das Pharma-Unternehmen äußert, überschreitet er die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik nicht, insbesondere deshalb weil die Äußerung im Gesamtkontext beurteilt werden muss. Denn der Apotheker will nämlich lediglich ein gemeinsames Problem aller Apotheker darstellen und von eigenen Erfahrungen berichten. Er muss fragliche Äußerung daher nicht unterlassen, da sie geschützt von der Meinungsfreiheit zulässig sind. (KG Berlin, Beschluss vom 18.08.2009 – Az. 5 W 95/09) |