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Kein Dixi-Klo – unzulässige Aussage |
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Aufgrund einer Reportage über die Arbeitsbedingungen von Erdbeerpflückern schleuste sich ein Reporter unter falschen Namen ein um Informationen für das WDR zu sammeln.
Innerhalb der Reportage wurden dann Äußerungen hinsichtlich der angeblichen schlechten hygienischen Vorkehrungen getätigt und die Behauptung aufgestellt, dass ein Dixi-Klo lediglich deshalb aufgestellt wurde, weil ein Fernsehteam vor Ort war. Das Gericht sah darin eine Persönlichkeitsverletzung des Arbeitgebers. Eine solche Behauptung sei ehrenrührig und beleidigend, dass sie mit dem Eindruck verbunden sei, dass auf dem Feld unhygienische Umstände herrschen. Da jedoch den Äußernden die Darlegungslast bezüglich seiner Aussagen trifft, müssen von ihm nähere Umstände erläutert werden. Da jedoch in keinster Weise der Zusammenhang zwischen dem Erscheinen des Fernsehteams und dem Aufstellen der Dixi-Klos dargelegt wurde, handelt es sich bei der oben genannten Äußerung um eine unzulässige Aussage. (LG Berlin, Urteil vom 16.06.2009 – Az. 27 O 126/09) |