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Untersagung des Weiterverkaufs von Hörbüchern durch Klausel zulässig |
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Im streitgegenständlichen Sachverhalt war die Beklagte ein Telemedienunternehmen, welches im Internet die Möglichkeit zur Verfügung stellte, entgeltlich Hörbücher herunterzuladen.
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Der Betreiber eines Videoportals wie „YouTube“ haftet für Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern hochgeladene Videos nur dann, wenn er in Kenntnis der Rechtsverletzung gegen bestimmte Verhaltens- und Kontrollpflichten verstößt.
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