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Keine Namensrechtverletzung durch "www.sonntag.de" |
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Durch das Einrichten der Website "www.sonntag.de" werden nicht die Personen, die Sonntag mit Nachnamen heißen in ihrem Recht am eigenen Namen verletzt. Im zugrundeliegenden Fall hieß der Kläger mit Nachnamen Sonntag, er verklagte den Betreiber
einer Domain mit Namen "www.sonntag.de", da er in dieser Namensnutzung eine unerlaubte Namensverletzung sah. Der Beklagte wies die Vorwürfe zurück. Das Oberlandesgericht München gab dem Beklagten Recht. Nach Ansicht des Gerichts ist für eine Namensrechtsverletzung eine Zuordnungsverwirrung Voraussetzung. Im vorliegenden Fall liegt eine solche nicht vor, da der Name "Sonntag" durchaus geläufig ist und zudem einen Gattungsbegriff darstellt. Eine Namensanmaßung ist somit nicht gegeben. Insbesondere da selbst Bekannte des Klägers bei Nennung der Website nicht zwangsläufig auf den Kläger schließen würden, ist eine Namensverletzung ausgeschlossen. (OLG München, Urteil vom 24.02.11 - 24 U 649/10) |