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Widerrufsbelehrung mit einleitendem Satz nicht wettbewerbswidrig PDF Drucken E-Mail

Einer fernabsatzlichen Widerrufsbelehrung darf ein erläutender Einleitungssatz vorangestellt werden.

Im zugrundeliegenden Sachverhalt waren beide Parteien im Vertrieb im Internet tätig.

Auf der klägerischen Web-Seite befand sich nachfolgende Widerrufsbelehrung:

"Widerrufsbelehrung

Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Brief, per Fax oder E-Mail) oder ..."

Diese Formulierung ist nach Ansicht der Beklagten nicht zulässig, da sie zu unklar und unverständlich verfasst ist.

Der Bundesgerichtshof gab der Klägerin nicht Recht.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist die Formulierung hinreichend deutlich. Zudem wird durch den Zusatz nicht die fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung verwässert. Vielmehr handelt es sich um einen zulässigen, erläuternden Zusatz.

(BGH, Urteil vom 09.11.11 - I ZR 123/10)