Fotorecht u. Bildrecht
Ermittlung der angemessenen Lizenzanalogie PDF Drucken E-Mail

Das OLG Brandenburg setzt sich im vorliegenden Fall damit auseinander, auf welche Weise die Höhe des Schadensersatzes mittels Lizenzanalogie zu berechnen ist und welche Grundsätze dabei heranzuziehen sind. Im konkreten Fall wurden digitale Fotos aus dem Internet kopiert und zur Verwendung für eine Internetauktion wieder veröffentlicht. Dabei wurden unstrittig die Urheberrechte des Fotografen verletzt, welcher sich für Schadensersatz mittels Lizenzanalogie entschieden hat. Zur Ermittlung der angemessenen Lizenzanalogie bei der unbefugten Nutzung von Lichtbildern können in der Regel die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) als Ausgangspunkt herangezogen werden. Dabei handelt es sich um eine anerkannte, nach einem empirischen System objektiv ermittelte Marktübersicht. Es muss dabei jedoch beachtet werden, dass keine schematische Anwendung möglich ist, sondern immer die Umstände des Einzelfalls ausschlaggebend sind. Insbesondere können nämlich die Mindestarifangaben unangemessen hoch sein, wenn die Nutzungsintensität im konkreten Fall unberücksichtigt bleiben würde. Problematisch ist des Weiteren, dass die MFM-Tarife lediglich Empfehlungen für werbliche und redaktionelle Nutzungen enthalten. Der wie vorliegend beschriebene Fall der privaten Nutzung eines zu gewerblichen Zwecken hergestellten Fotos, wird gerade nicht von den MFM-Tarifen erfasst. (OLG Brandenburg, Urteil vom 03.02.2009 - Az. 6 U 58/08)