Fotorecht u. Bildrecht
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Internet-Bildersuche PDF Drucken E-Mail

Die Anzeige urheberrechtliche geschützter Bilder in der Bildersuche einer Internetsuchmaschine ist grundsätzlich als Urheberrechtsverletzung einzustufen. Die daraus resultierenden Unterlassungsansprüche können jedoch nicht im Rahmen einer einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden. Die wäre eine unverhältnismäßige Belastung des Suchmaschinenbetreibers. Begründet wird dies damit, dass die Rechtslage hinsichtlich dieser Urheberrechtsverstöße durch Internet-Bildersuchmaschinen sehr unklar ist. Eine Unterlassungsanordnung innerhalb eines einstweiligen Verfahrens würde aber das gesamte Geschäftsmodell der Bildersuche in Frage stellen. Das Hauptsacheverfahren ist daher anzustrengen, denn da kann der Suchmaschinenbetreiber nämlich Vollstreckungsschutz beantragen und außerdem eine höchstrichterliche Klärung der Problematik herbeiführen. Rechtsschutz in einem solchen Hauptsacheverfahren zu suchen, ist auch dem Antragssteller zumutbar. (LG Hamburg, Beschluss vom 21.10.2009 – Az. 308 O 565/09)