Fotorecht u. Bildrecht
Sammelbilder PDF Drucken E-Mail

Werden in einem Vertrag die „Rechte zur Werbung“ übertragen, enthält diese Klausel die branchenübliche Form zu werben. Auch Sammelbilder sind branchenübliche Merchandising-Produkte und daher ist diese Nutzungsform von der oben genannten Vertragsklausel erfasst. Auch Filme können daher damit beworben werden. Die jeweils mitwirkenden Schauspieler müssen es daher hinnehmen, wenn ihr Konterfei auf einem solchen Sammelbild erscheint. (OLG Hamburg, Urteil vom 15.09.2009 – Az. 7 U 1/09)