Fotorecht u. Bildrecht
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Spekulationen rund um ein Foto |
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Auf einem Foto wurde die ehemalige Geliebte eines bekannten Politikers, die bereits ein Kind mit dem Politiker hat, mit Kinderwagen abgebildet. Diese Fotos wurden in einer Zeitung veröffentlicht
zusammen mit einem Artikel, der darüber spekulierte ob die abgebildete Dame wiederrum schwanger und ob der mögliche Vater wieder der Politiker sei. Diese Art und Weise der Berichterstattung stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen dar. Schwangerschaften und Vaterschaften gehören nämlich thematisch dem Kernbereich der Privatsphäre an, welche durch derartige aus der Luft gegriffene Artikel erheblich berührt ist. Insbesondere entstanden die Paparazzi-Bilder ohne Einverständnis oder Kenntnis der abgebildeten Person und sie dienen allein der bildhaften Untermalung eines Gerüchte-Artikels, der jeglicher objektiven Grundlage entbehrt, da keine Hinweise auf eine erneute Schwangerschaft bestehen. Somit stellt dieses Pressevorgehen einen gravierenden Eingriff in die Rechte der Betroffenen dar, die für diese Beeinträchtigung Schadensersatz in Höhe von 10.000 € verlangen kann. (LG Berlin, Urteil vom 30.03.2010 - Az. 27 S 23/09) |