Fotorecht u. Bildrecht
Bilder auf 123people.de PDF Drucken E-Mail

Über die Personensuchmaschine 123people.de können Bilder abgerufen werden. Dieses Vorgehen der Suchmaschine ist auch zulässig. Denn es werden dabei lediglich nur die Bilder angezeigt, die im Internet frei zugänglich sind, also für jedermann frei verfügbar. Dabei ist auch von einer Einwilligung des Abgebildeten auszugehen, wenn die Bilder nicht durch irgendwelche Sperrmaßnahmen vor Zugriffen Dritter geschützt sind. Es handelt sich dabei um eine stillschweigende Einwilligung in die Nutzung der Bilder durch Dritte, wie es gerade durch 123people.de geschieht. Des Weiteren spricht für eine Einwilligung in die Verwendung der Bilder durch die Personensuchmaschine 123people.de, wenn die Internetseite, auf denen die Bilder veröffentlicht sind, für Suchmaschinen optimiert wurde. Insbesondere nimmt 123people.de selbst auch gerade keine Speicherung der Bilder vor, sondern verlinkt die Bilder lediglich. Sobald also das Bild von der Ursprungswebseite verschwindet kann es auch von 123people nicht mehr angezeigt werden. Ein Verstoß gegen Rechte am eigenen Bild liegt in der Nutzung der Bilder durch die Personensuchmaschine allerdings nicht vor. (LG Hamburg, Urteil vom 16.06.2010 – Az. 325 O 448/09)