Fotorecht u. Bildrecht
Blitzbilder verfassungsgemäß PDF Drucken E-Mail

Nun ist es Gewissheit: Bilder von Blitzgeräten der Polizei, die aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen gemacht werden sind verfassungsgemäß.

 Verurteilungen zu Geldbußen, die auf ein solches Blitzerfoto gestützt werden sind zulässig und halten der gerichtlichen Überprüfung Stand. Zwar verletzen derartige Bilder, auf denen der Fahrer und das Autokennzeichen identifizierbar abgebildet sind, das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, dieser Eingriff kann jedoch gerechtfertigt werden, nämlich durch den Zweck der Bilder. Diese werden als Maßnahme der Verkehrsüberwachung angefertigt um die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleisten zu können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Radarfotos nicht etwa von intimen oder privaten Situationen gefertigt werden, sondern im öffentlichen Verkehrsraum entstehen und damit quasi für Jedermann sichtbare Vorgänge festhalten. Des Weiteren werden gerade nicht Unbeteiligte abgelichtet, sondern lediglich derjenige Fahrzeugführer der selbst den Verdacht gegen sich erhoben hat, einen mit Bußgeld geandeten Verkehrsverstoß begangen zu haben. Ein Ahndung über gerade diesen konkreten Verkehrsverstoß hinaus wird nänmlich nicht mit fraglichem Radarfoto verfolgt. Die Verhinderung der Gefahren des öffentlichen Straßenverkehrs für die Allgemeinheit, überwiegt im Einzelfall das allgemeine Persönlichkeitsrecht des "Geblitzten". (BVerfG, Urteil vom 20.07.2010 - Az.: 2 BvR 759/10)