Fotorecht u. Bildrecht
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Der Fall des Wettermoderators Jörg Kachelmann beschäftigt Medien wie auch die Gerichte. Neben dem Strafgericht hatte sich nun auch das Zivilgericht mit Der Haft des Jörg Kachelmann zu beschäftigen. Genauer gesagt mit Fotos
des Wettermoderators, die ihn beim Hofgang in der Justizvollzugsanstalt zeigen. Diese wurden im Zusammenhang mit einem Bericht von einer weiteren Geliebten in diversen Zeitschriften und auf Internetseiten veröffentlicht. Herr Kachelmann hatte in die Verbreitung dieser Fotos nicht eingewilligt und klagte nun dagegen. Er bekam auch in vollem Umfang Recht. Die Bilder verletzen, so das LG Köln das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten. Da dieser in die Veröffentlichung nicht eingewilligt hat, müsste das öffentliche Informationsinteresse überwiegen. Dies kann das Gericht nicht feststellen. Der Gefängnishof gilt doch als abgeschiedener Platz, so dass niemand damit rechnen muss dort abgelichtet zu werden. Insbesondere hatte Kachelmann keine Möglichkeit sich weiter in einen privaten Raum zurückzuziehen, er war aufgrund der Umstände gezwungen, den freigan auf dem JVA-Hof in Anspruch zu nehmen. Auch dieser Tatsache muss bei der Abwägung der Grundrechte Rechnung getragen werden. Der Schutz der Persönlichkeit überwiegt auch beim Thema Kachelmann dem Sensationsiteresse der Allgemeinheit. (LG Köln, Urteil vom 16.06.2010 - Az.: 28 O 318/10) |