Das LG Hamburg hat mit Beschluss vom 09.08.2007 (Az: 308 O 273/07) maßgebende Aussagen zum Streitwert bei der Verletzung von Urheberrechten durch Tauschbörsennutzer getroffen. Werden in file-sharing-systemen z.B. durch das Anbieten von Musiktiteln im mp3-Format Urheberrechte von Plattenfirmen verletzt, so sollen folgende Streitwerte angesetzt werden:
- € 20.000,00 pro streitgegenständlichem Musiktitel, wenn es um den Betrieb eines Servers in einem P2P-Netzwerk (eDonkey, bearshare, emule, BitTorrent, Gnutella usw.) geht,
- € 6.000,00, wenn es um die Verletzung von Rechten an einem Musiktitel durch normale Teilnehmer an P2P-Netzen geht, wobei für mehr als einen Titel folgende Steigerung gilt: 3.000,00 € für den zweiten bis fünften Titel, je 1.500,00 € für den sechsten bis zehnten Titel und von je 600,00 € für jeden weiteren Titel.