Internetrecht
Beschwerde per E-Mail PDF Drucken E-Mail

Eine Beschwerde gegen einen gerichtlichen Beschluss kann nicht wirksam per E-Mail eingelegt werden. Die Gesetzlichen Vorschriften schreiben nämlich insoweit die schriftliche Form oder die Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vor. Die Einlegung einer Beschwerde unterliegt damit dem Schriftformerfordernis. Diesem Schriftformerfordernis genügt jedoch ein elektronisches Dokument nicht. Eine per E-Mail eingelegte Beschwerde ist daher unzulässig. (LSG Essen, Beschluss vom 26.10.2009 - Az. L 19 B 301/09 AS ER)