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Rechtsmissbräuchliche EU-Domain |
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Eine EU-Domain-Registrierung kann entzogen werden, wenn die Anmeldung rechtsmissbräuchlich und/oder spekulativ gewesen ist.
Sonderzeichen wie beispielsweise „&“ sollen bei einer Domainregistrierung nicht zu entfernen, jedoch sind sie zu transkribieren, also umzuschreiben. Werden diese Umschreibungsregeln umgangen und die Übertragungsregeln missachtet, so ist die Anmeldung als Domain als bösgläubig einzustufen. Auch wenn die Domains vollständig und ausschließlich aus allgemeinen und üblichen Gattungsbegriffen besteht, ist die als Rechtsmissbrauch einzustufen. Bei derartigen Registrierungen kann nämlich davon ausgegangen werden, dass keinerlei Absicht besteht die Domains tatsächlich geschäftlich zu nutzen und dass die Domains lediglich deshalb registriert werden um diese anderen vorzuenthalten. Dabei ist auch insbesondere ausschlaggebend, wenn eine große Anzahl derartiger Domains angemeldet wird. (EuGH, Urteil vom 03.06.2010 – Az. C-589/08) |