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Keine politische Werbung mit Stiftung-Warentest-Logo |
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An der Türe eines Mitmachzentrums einer politischen Partei wurde mit einem dem Stiftung-Warentest-Logo ähnlichen Logo geworben.
Dagegen hat die Stiftung Warentest einen Unterlassungsanspruch. Dieser resultiert allerdings nicht aus markenrechtlichen Vorschriften, sondern aus unerlaubter Handlung wegen Kreditgefährdung. Die Anlehnung an das Logo der Stiftung Warentest, das einem breiten Teil der Bevölkerung bekannt ist, erweckt den wahrheitswidrigen Anschein die Stiftung Warentest würde nun auch politische Parteien und deren Service-Center beurteilen. Der parteipolitische Bereich ist aber einem sehr emotionalen Bereich innerhalb der Öffentlichkeit zuzuordnen, so dass ein etwaiges Testergebnis zumindest bei einem Teil der Bevölkerung die Wertschätzung der Stiftung Warentest, die eigentlich einen durchweg positiven Ruf genießt, beeinträchtigt werden könnte. Die wirtschaftliche Seriosität der Stiftung Warentest wird in Frage gestellt. Daran ändert auch der unscheinbar gehaltene Name des eigentlichen Testinstituts nicht. (KG Berlin, Beschluss vom 10.11.2009 – Az. 5 W 120/09) |