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Streit um neues WINDOWS-Patent |
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Der BGH hatte sich mit einem neuen Patent von Microsoft zu beschäftigen, nämlich dem Dateisystem VFAT. Problematische war hierbei die Ähnlichkeit
mit dem Dateisystem FAT des Betriebssystems MS-DOS. Dieses ältere System ist nämlich aus technischen Gründen nur in der Lage mit relativ kurzen Dateinamen – maximal 8 Zeichen – zu arbeiten. Das neue Schutzrecht soll dafür sorgen, dass auch in diese veralteten Computersysteme nahezu beliebig lange Namen zum Kennzeichen einer Datei gemacht werden können. Das neue, zu patentierende Betriebssystem VFAT soll gestatten, dass auch lange Dateinamen nun mit dem FAT-System kompatibel sind. Das Bundespatentgericht sah die Lehre des Patents nicht als erfinderisch an. Der BGH jedoch entnimmt dem Patent einen anderen Sinngehalt. Das Patent lehre die Speicherung zweier eigenständiger Verzeichniseinträge (einmal mit kurzen und einmal mit langen Namen), so dass im Ergebnis beide Namen in ein und demselben Verzeichniseintrag enthalten sind. Es handelt sich daher um andere Probleme, als diejenigen, die sich bei dem FAT-System stellen. (BGH, Urteil vom 20.04.2010 – Az. X ZR 27/07) |