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Identische Google-Adwords |
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Es ist unzulässig in den Google-Adwords identische oder sehr ähnliche Keywords zu verwenden wie eine eingetragene Marke.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die gleichen Produkte verkauft werden sollen. Dies ist eine markenmäßige Benutzung, die die Rechte des Markeninhabers verletzen. Insbesondere wird die Werbefunktion und die herkunftsweisende Funktion des Markennamens gefährdet. Außerdem, wenn und soweit die angebotenen Leistungen oder Waren nicht einem Anbieter zugeordnet werden können, ist dies als Zuordnungsverwirrung zu qualifizieren. Allerdings wird es als nicht ausreichend angesehen, wenn die fraglichen Keywords von Dritten lediglich als Beschreibung und Bewerbung einer gebrauchten Ware benutzt, da hier deutlich wird, dass gerade nicht der Markeninhaber die fraglichen Waren oder Dienstleistungen anbietet. (EuGH, Urteil vom 08.07.2010 - Az.: C-558/08) |