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"Iron Man" nur da, wo "Iron Man" drin ist |
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Der Begriff "Iron Man" ist als Marke im Markenregister eingetragen. Die Verwendung des Begriffs als Werbung für eine Veranstaltung ist unzulässig
und zwar insbesondere dann, wenn für eine Triathlon-Veranstaltung geworben wird. Bei dem Begriff "Iron Man" handelt es sich nämlich nicht um einen alltäglichen Ausdruck, da die Kombination von "Iron" und "Man" gewöhnlich nicht verwendet wird. Zwar ist der Allgemeinheit der Begriff geläufig, allerdings nur weil er von den Markeninhabern beretis jahrelang für eine der bekanntesten Triathlon-Veranstaltungen der Welt verwendet wird. Der Begriff "Iron Man" ist deshalb sehrwohl unterscheidungsfähig. Die Markeninhaber haben die Bekanntheit des Begriffes daher maßgeblich mitgeprägt und in Verbraucherkreisen wird dieser Begriff automatisch mit den Veranstaltungen der Markeninhaber in Verbindung gebracht werden. Aus diesem Grund kann der Markeninhaber Dritten die Benutzung des Begriffs "Iron Man" berechtigt untersagen. (LG Hamburg, Urteil vom 29.04.2010 - Az.: 327 O 480/09) |