Urheberrecht
Verletzung von Urheberrechten in einem Internetblog PDF Drucken E-Mail

Werden durch einen Blogeintrag im Internet Urheberrechte verletzt, so kann auch der als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden,

der nicht als Täter oder Teilnehmer, aber sonst in irgendeiner Weise vorsätzlich adäquat zur Rechtsverletzung beigetragen hat. Dabei kann sich der Blogbetreiber nicht auf die Privilegierung des Dienstanbieters für fremde Inhalte nach § 10 TMG berufen, da diese Vorschrift nicht auf Unterlassungsansprüche anwendbar ist. Der Blogbetreiber ist jedenfalls wegen der Verletzung von Prüfungspflichten verantwortlich, wenn aus dem Betrieb des Meinungsforums wirtschaftliche Vorteile - beispielsweise durch Werbung - gezogen werden. Die wirtschaftliche Nutzung der von anderen eingestellten Inhalte geht einher mit der Verpflichtung die eingestellten Inhalte zu überprüfen. Der Umfang der Prüfungspflicht bemisst sich insbesondere nach der Zumutbarkeit. Diese Prüfung ist überflüssig, wenn sich auf der Blogseite kein Hinweis finden lässt, der die Einstellung geschützter Werke Dritter untersagt, denn dieser Umstand lässt darauf schließen, dass der Blog überhaupt nicht überprüft wird. (LG Hamburg, Beschluss vom 08.09.2008 - Az. 310 O 332/08)