Urheberrecht
Überprüfung der notwendigen Rechte zur Veröffentlichung eines Videos PDF Drucken E-Mail

Im zugrundeliegenden Sachverhalt waren Streitgegenstand die Urheberrechte an Bildsequenzen aus einem Video, das den tödlichen Fallschirmabsprung des Politikers Jürgen Möllemann zeigte.

Dieses wurde auf einer CD-ROM erworben und einzelne Bilder daraus in einer Zeitung veröffentlicht. Zwar wurde das Video mit der schriftlichen Zusicherung erworben, dass alle zur Veröffentlichung notwendigen Rechte ebenfalls vorhanden wären. Das Gericht sah dies aber nicht als ausreichend an, um die Urheberrechtsverletzung als unverschuldet anzusehen. Die im Umgang mit geistigem Eigentum erforderliche Sorgfalt erfordert nämlich zusätzlich, dass vom Erwerber solcher Dateien die Rechtskette überprüft wird. Dabei gilt auch kein abgemilderter Sorgfaltsmaßstab für Presseorgane, es sei denn es handle sich um Tatsachenrecherchen hinsichtlich aktueller Nachrichten. Im vorliegenden Fall wurde lediglich Filmmaterial eines lange zurückliegenden Ereignisses ausgewertet. Dies stellt einen Eingriff in das objektbezogene geschützte Immaterialgüterrecht dar. Dabei wird die Rechtswidrigkeit gerade indiziert. (OLG Hamm, Urteil vom 19.05.2009 – Az. 4 U 220/08)