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Urheberrechtlicher Schutz einer Gedichttitelliste |
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Im Internet wurde als sogenannte Anthologie eine Sammlung von Gedichttiteln veröffentlicht unter dem Namen „Die 1100 wichtigsten Gedichte der deutschen Literatur zwischen 1730 und 1900“.
Von einer anderen Partei wurde eine CD-ROM herausgegeben, die ebenfalls eine Gedichtsammlung enthält. Bei der Zusammenstellung der CD-ROM orientierte man sich maßgeblich an der Anthologie im Internet. Da es sich bei der Gedichttitelliste um eine Datenbank im Sinne des UrhG handelt, genießt der Hersteller dieser einen Schutz sui generis. Zwar wurden einige Gedichte auf der CD-ROM hinzugefügt, andere weggelassen und die Gedichttexte selbst eigenem digitalen Material entnommen, jedoch verhindert dies keineswegs die Verletzung der Datenbankrechte. Den Hauptbestandteil der Anthologie stellt gerade die Auswahl der Gedichte nach einem objektiven Verfahren dar. Dadurch, dass wiederholt und systematisch auf einen wesentlichen Teil der in der Datenbank enthaltenen Daten bei der Erstellung der CD-ROM zurückgegriffen wurde, wurde gerade ein qualitativ und quantitativ hochwertiger Teil des Inhalts der Gedichttitelliste übernommen. Die Anlehnung der CD-ROM an die Auswahl der Internet-Anthologie ist damit urheberrechtswidrig und zu unterlassen. (BGH, Urteil vom 13.08.2009 – Az. I ZR 130/04)
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