|
Kaminofen "Vulcano" vs, "Eurofocus" |
|
|
|
|
Der Hersteller des Kaminofens „Vulcano“ sah sich in seinem Urheberrecht durch den Kaminofen „Eurofocus“ eines anderen Herstellers verletzt.
Problematisch war insbesondere, ob es sich möglicherweise um eine freie Bearbeitung des „Vulcano“ handelt, der urheberrechtsrelevante Gestaltungshöhe erreicht und somit geschützt ist. Von einer freien Bearbeitung kann nur ausgegangen werden, wenn das neue Werk sich derart durch seine eigenständige Individualität auszeichnet, dass die Züge des früheren Werkes deutlich verblassen. Eine solche Bearbeitung konnte das Gericht bei dem Kaminofen „Eurofocus“ jedoch nicht feststellen und hielt die Unterschiede für unzulänglich. Auffallend sei die Übereinstimmung der Vorderansichten beider Öfen. Daher sind die Unterschiede in den Proportionen und im Material als zu gering anzusehen. Insbesondere kann mit derart kleinen Abweichungen nicht von einer freien Bearbeitung ausgegangen werden. (OLG Köln, Urteil vom 26.06.2009 – Az. 6 U 199/08)
|