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Miturheberschaft an Hit von Udo Lindenberg |
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Ein ehemaliger Bandkollegen des Sängers Udo Lindenberg behauptete die Miturheberschaft an einigen großen Hits des Künstlers,
wie beispielsweise unter anderem an „Alles klar auf der Andrea Doria“. In dem Streit über das Urheberrecht hat sich der Kläger sich insbesondere auf einen geschlossenen Vergleich berufen, in dem seine Miturheberschaft bestätigt wird.
Das Landgericht Hamburg erklärte den Vergleich zwar für formell wirksam, die Berufung darauf jedoch als rechtsmissbräuchlich. Der Vergleich war nämlich lediglich deshalb zustande gekommen, weil zuvor ein Versäumnisurteil „erschlichen“ wurde. Udo Lindenberg war es auf Grund eines längeren Auslandaufenthalts nicht möglich war, den Gerichtstermin wahrzunehmen, nur dadurch wurde das Urteil erreicht. Selbst wenn aber angenommen werde, dass einige kurzen Sequenzen aus der Hand des Klägers Stammen, ist dieser Beitrag zum Gesamtwerk derart gering, dass er für eine Miturheberschaft nicht ausreichen kann. Das Gericht lehnte daher einen Urheberrechtsschutz ab. (LG Hamburg, Urteil vom 05.02.2010 - Az. 308 O 221/09)
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